SKY Immobilien Center e.K.

Ihre Immobilie ist es Wert!

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB´s

Die Firma SKY Immobilien Center e.K. ist als Makler tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten und Mietverträgen.

1. Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben.

2. Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf. Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen. Eine Überprüfung der Auskünfte und Angaben des Objektanbieters durch den Makler sind nicht erfolgt.

3. Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.

4. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze:

- bei Verkauf von Grundbesitz oder eines Erbbaurechts (einschl. Grundstückswert) für Käufer 5,95% vom Kaufpreis, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%. 

-  bei Vermietung bzw. Verpachtung von Wohnraum beträgt die Gebühr zu Lasten des Mieters bzw. Pächters 2,38 Monats-Kaltmieten, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

- bei Vermietung bzw. Verpachtung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen  beträgt die Gebühr zu Lasten des Pächters 3,57 Monats-Kaltmieten, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

5. Die Provision gilt als verdient, wenn:

- zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag

- zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag

- oder ein anderer Hauptvertrag

geschlossen wird.

6. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters geschlossen wird.

Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.

7. Die vereinbarte Provision ist vom Käufer / Mieter sofort nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.

8. Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.

9. Der Nachweis von Objekten erfolgt bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung), oder auch per Email-Nachweis.

10. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.

Gerichtsstand ist Darmstadt, Deutschland.